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Reisen mit dem Hund – das ist in der EU zu beachten

Als Hundebesitzer ist die Urlaubsplanung schon schwierig genug. Denn nicht jedes Feriendomizil gestattet die Mitnahme von Haustieren. Hinzu kommen die unterschiedlichen Einreisebestimmungen innerhalb der EU. Wir sagen Ihnen worauf Sie hier achten müssen.

Bevor die Reise los geht

Informieren Sie sich im Vorfeld der Reise über die allgemeingültigen Vorschriften für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor:

Identifikation

Seit dem 3. Juli 2011 muss jeder neugeborene Hund einen elektronischen Chip zur Erkennung tragen. Ist Ihr Hund vor diesem Datum geboren, ist eine Tätowierung ausreichend.

Heimtierausweis:

Zum Nachweis bei Kontrollen muss der EU-Heimtierausweis stets mitgeführt werden.

Tollwutimpfung:

Der Heimtierausweis muss dokumentieren, dass der Hund eine Tollwutimpfung bekommen hat. Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Darüber hinaus dürfen Hunde nicht jünger als drei Monate bei der Impfung sein.

In weiten Teilen der Europäischen Union sind diese Nachweise bereits ausreichend, um in das jeweilige Land einzureisen. Hierzu zählen Bulgarien, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Slowakei und Zypern. In anderen Mitgliedsstaaten ist die Einhaltung zusätzlicher Bestimmungen Pflicht. Darunter fallen auch einige der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen.

In den Süden reisen – aber richtig

Wer gerne in die Sonne fliegt, der sollte sich besonders gut informieren. Spanien, Frankreich und Italien haben strenge Vorschriften, die Sie auf jeden Fall im Kopf haben sollten:

Spanien:

Leinenpflicht gilt im gesamten Staat. Ansonsten gibt es in Spanien grundsätzlich keine feste Regelung für das gesamte Land. Jede Region entscheidet für sich, welche Rassen als gefährlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten: Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu.

Frankreich:

Hunde, die den morphologischen Merkmalen eines Pit Bulls oder Rottweilers entsprechen, dürfen nur mit Eintragung in einem zugelassenen Stammbuch eingeführt werden. Sie müssen von volljährigen Personen geführt werden und sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt.

Italien:

In Italien gilt grundsätzlich eine Leinenpflicht. Außerdem ist ein Maulkorb mitzuführen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aus diesem Grund ist es ratsam sich vor der Reise ins Ausland über die Einreisebestimmungen zu informieren. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von mehreren hundert Euro. Wer sich unsicher ist, kann beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachfragen oder sich in der Verbraucherzentrale informieren.

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